Ab welcher Höhe muss ein Gerüst gestellt werden?
Ab einer Absturzhöhe von 2,00 m muss ein Gerüst oder ein Geländer erstellt werden. Oftmals wird jedoch beispielsweise bei Malerarbeiten bis 3,00 m auf die Dienstleistung Gerüstbau verzichtet.
Ein Rohbau bzw. Neubau eines Hauses darf jedoch ohne Gerüst nicht erstellt werden. Bei Dacharbeiten muss grundsätzlich ein Gerüst erstellt werden. Wobei ein Dachfang erst ab 15 Grad Dachneigung erforderlich ist.
Unser Rat:
Oftmals ist die Qualität der Bauleistung höher, wenn die ausführenden Gewerke auf einem vernünftigen Gerüst arbeiten können. Und erspart dem ausführendem Handwerker damit wertvolle Zeit und Geld.