Die persönliche Schutzausrüstung ist für jeden Gerüstbauer ein wesentlicher Bestandteil.
Die persönliche Schutzausrüstung ist für jeden Gerüstbauer ein wesentlicher Bestandteil seiner Arbeitsinstrumente. Der Umgang mit der Ausrüstung sowie die Wartung und Prüfung gehört daher auch zur Gerüstbauerausbildung. Denn: Die persönliche Schutzausrüstung kann Leben retten.
Zu den Sicherheitsvorkehrungen für den Gerüstaufbau und der allgemeinen Benutzung sind für manche Tätigkeiten am Gerüst oder auf dem Dach persönliche Sicherheitsvorkehrungen für die Handwerker beziehungsweise die Benutzer vorgeschrieben. Sie dienen der Absturzsicherung und bestehen aus Gurtsystemen, für deren Konstruktion und Anwendung verschiedene Regeln gelten. Je nach Vor-Ort-Bedingungen kommen verschiedene Systeme infrage, die von der Berufsgenossenschaft Bau und in den DGUV-Regeln beschrieben sind.
Die Art der Schutzausrüstung hängt ab
Immer dann, wenn in der Höhe gearbeitet wird, besteht auch ein Absturzrisiko. Auf Gerüsten sind für bestimmte Fälle persönliche Schutzausrüstungen vorgeschrieben.
Laut BG Bau sind PSAgA bei folgenden Risiken vorgeschrieben:
Welche Schutzausrüstung für den jeweiligen Einsatz konkret geeignet ist, bestimmt der Gerüstbauer anhand seiner Gefährdungsbeurteilung, die vor dem Aufstellen eines Gerüstes vorgeschrieben ist.
Darin werden der Einsatzort, die Arbeitsbedingungen und die Art der Arbeit selbst berücksichtigt. Grundsätzlich besteht die Schutzausrüstung aus einem Auffanggurt, an dem mittels einer Öse ein Verbindungsmittel angebracht ist. Dieses ist an einem tragfähigen Anschlagpunkt zum Beispiel an der Fassade oder am Dach befestigt.
In den meisten Fällen empfiehlt sich zur sicheren Aufnahme der Kräfte beim Sturz, dass der Anschlagpunkt oberhalb der Arbeitsebene angebracht ist. Ergänzend zur Ausrüstung können auch Kopf-, Hand- und Fußschutz oder entsprechende Wetterschutzkleidung sinnvoll sein.
Grundlegend wird zwischen Rückhalte- und Auffangsystemen unterschieden. Die Gurtkonstruktion selbst ist dabei die gleiche:
Zu beachten ist: Die Auffanggurte können durch Verstellmöglichkeiten individuell angepasst werden. Und nur wenn die persönliche Ausrüstung richtig angelegt, befestigt und angewendet wird, bewahrt sie sicher vor Stürzen. Hier empfiehlt es sich, die Benutzer zu unterweisen und die Anwendung praktisch zu üben. Ebenso vorgeschrieben sind regelmäßige Funktions- und Sicherheitsprüfungen. Mindestens einmal jährlich muss eine Sachkundigenprüfung vorgenommen werden. Kommt eine PSA zum Einsatz und wird durch einen Absturz belastet, darf sie solange nicht wiederverwendet werden, bis sie von einer geeigneten Person auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft wurde.
Die persönliche Schutzausrüstung ergänzt oder ersetzt die Sicherheitsvorkehrungen am Gerüst und kann zum Schutz bei Arbeiten auf Dächern und an Dachkanten oder bei Arbeiten direkt unter Hallendächern eingesetzt werden. Bei Arbeiten in der Nähe von Flachdachkanten oder Bodenöffnungen schützen Rückhaltesysteme vor Absturz. Weitere Einsatzmöglichkeiten bestehen im Bereich von Arbeiten an Gittermasten, in Verbindung mit Steigleitern oder bei Montagearbeiten in der Höhe.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.
Die mit * gekennzeichneten Felder bitte ausfüllen.