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Lastklassen im Gerüstbau

Lastklassen im Gerüstbau

Für die Erstellung und Nutzung von Gerüsten sind vor allem die sechs Lastklassen von Bedeutung. Sie beziehen sich auf die theoretisch angenommene Belastung, die auf ein Gerüst aufgebracht werden darf.

Lastklassen im Gerüstbau

Arbeitsgerüste waren einst in sechs Gerüstgruppen eingeteilt. Die gültige Norm DIN EN 12811-1 (Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Teil 1: Arbeitsgerüste - Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung) unterscheidet hingegen in Breiten-, Höhen- und Lastklassen. Vor allem letztere sind für die Erstellung und Nutzung von Gerüsten für Bedeutung.

Die Lastklasse bezieht sich dabei auf die theroretisch angenommene Belastung, die bei Nutzung auf das Gerüst einwirken darf.

Lastklasse 1: Ein Gerüst dieser Lastklasse darf ausschliesslich für Inspektionsarbeiten genutzt werden. Es trägt pro Gerüstfeld eine Person.

Lastklasse 2: Das Gerüst der Lastklasse 2 ist für Arbeiten zugelassen, die ohne Lagerung von Baustoffen oder Bauteilen auskommt. Beispielsweise für Verfug-, Putz-, Anstreich oder Wartungsarbeiten.

Lastklasse 3: Dieses Gerüst ist für geringe und gleichmäßig verteilte Nutzlasten zugelassen, z. B. für das Arbeiten mit kleinen Mengen an Material. Materailablagerungen sind in dieser Güteklasse jedoch nicht zugelassen.

Lastklasse 4 - 6: Diese Lastklassen unterscheiden sich in der maximalen verteilten Last und der Teillast, nicht in den Arbeiten, die durchgeführt werden. In der Regel werden Gerüste dieser Lastklassen bei Maurer-, Montage und Bewehrungsarbeiten eingesetzt. Schweres Material darf auf den Belagflächen gelagert werden.

Zur Auswahl des benötigten Arbeitsgerüstes muss der Gerüstbauer somit die auftretenden Nutzlasten und die Art der Nutzung kennen, damit er die benötigte Lastklasse festlegen und ein sicheres Arbeitsgerüst stellen kann.