Bühnen bauen - Konstruktion, Vorschriften und Sicherheitsanforderungen
Jeder, der plant, für eine Veranstaltung eine Bühne bauen zu lassen, muss sich überlegen, in welchem Rahmen und in welchem Umfang das Vorhaben steht.
- Welchem Zweck soll die Bühne dienen? (Soll darauf Musik gespielt werden, eine Rede gehalten oder getanzt werden?)
- Welchen Anforderungen muss die Bühne demzufolge standhalten? (Wie hoch wird die Belastung der Bühne sein, welche Technik muss sie tragen und soll sie sich im Innen- oder Außenbereich befinden)
- Wie groß soll die Bühne werden?
- Soll die Bühne zusätzliche Funktionen beinhalten wie beispielsweise fahrbare Plattformen, Hubvorrichtungen, Licht-Shows, eine Überdachung?
- Müssen gesonderte Sicherheitsvorschriften beachtet werden?
- uvm.
Zu beachten ist u.a., dass die Bühne selbst keine Eigenresonanz erzeugen darf. Vor allem bei der Verwendung im Musikbereich kann der Aufbau ansonsten schnell in Schwingung geraten, was im Ernstfall zum Einsturz mit unschönen Folgen führen kann. Darüber hinaus muss die Stabilität der Konstruktion natürlich jederzeit gewährleistet sein. Mit zunehmender Größe steigen die Anforderungen sowie die Komplexität der statischen Überlegungen und Maßnahmen, welche im Aufbau vorzunehmen sind.
Bühnenkonstruktionen
Bühnenkonstruktionen sind häufig komplizierte statische Gebilde. Insbesondere Bühnen mit Dachkonstruktionen bedürfen bereits in der Angebotsphase einer überschlägigen statischen Betrachtung, da zur Stabilisierung dieser Konstruktionen teilweise erhebliche Mengen an Ballast erforderlich sind. Die Menge, Ausführung, Beschaffung und ggf. erforderliche Entsorgung des Ballastes kann ein wesentlicher Kostenfaktor einer Bühne sein.
Da die Dachkonstruktionen meistens mit Neigungen von weniger als 20 Grad ausgeführt werden, ergeben sich aus dem Dachwind abhebende Lasten für die Gesamtkonstruktion. Diese Windlasten sind häufig deutlich größer als das Eigengewicht der gesamten Bühnenkonstruktion. Werden die Seitenwände und die Rückwand der Bühne zusätzlich mit Planen oder Netzgewebe bekleidet, so vergrößern sich die abhebenden Dachwindlasten erheblich. Dies führt dann zwangsläufig zu einer deutlich größeren Ballast-Menge.
Als Dachhaut für derartige Bühnen werden häufig Kassettendach-Systeme, systemfreies Trapezblech oder auch Planen verwendet. Bei der Ausführung mit Planen ist größte Sorgfalt erforderlich, um die Dichtigkeit des Daches zu gewährleisten. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass sich bei einem starken Regen keine Wassersäcke in der Dachhaut bilden können. In derartigen Wassersäcken kann sich binnen kürzester Zeit eine derartig große Menge Regen ansammeln, dass es zu einem Riss der Plane kommt. Der sich dann zwangsweise ergebende Wassereintritt in die Bühne kann zu erheblichen Beschädigungen der Teile führen, die auf der Bühne positioniert sind (Lautsprecher, Instrumente, Kulissen, etc.).
Ebenfalls besondere Sorgfalt muss beim Bau von Theater- und Veranstaltungsbühnen auf die Ausführung des Bühnenbodens gelegt werden.
Rechtsgrundlage
Überdachte Bühnen gelten als fliegende Bauten und sind hinsichtlich Stabilität, Brandschutz und weiteren Faktoren in der entsprechenden DIN geregelt. In Deutschland wird die Genehmigung solcher Bauten in den jeweiligen Landesordnungen geregelt. Da diese Genehmigungen von den Bundesländern gegenseitig anerkannt werden, sind die Anforderungen an die Genehmigung weitestgehend identisch. Des weiteren gelten zum einen die Versammlungsstättenverordnung, die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften C1 sowie die allgemeinen Sicherheitsvorschriften des Baugewerbes.
Gerade bei größeren Vorhaben empfiehlt es sich daher, die Bühne von einem Experten bauen zu lassen. Wir Profis besitzen das erforderliche Fachwissen bezüglich der Vorschriften und der notwendigen Statik. Darüber hinaus sparen Sie Zeit und Energie, welche Ihnen ansonsten während des Aufbaus verloren geht.