Ab dem 1. Januar 2025 wird in Deutschland für Unternehmen im B2B-Bereich das Empfangen von Eingangsrechnungen verpflichtend. Unternehmen müssen dann Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format empfangen, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Herkömmliche Formate wie PDF oder Papier sind dann nicht mehr zulässig, was eine wesentliche Änderung im Geschäftsverkehr bedeutet. Für die Verpflichtung, auch Ausgangsrechnungen als elektronische Rechnungen zu versenden, gibt es noch eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2027. Derzeit ist keine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für den Rechnungsverkehr zwischen Unternehmen und Privatkunden (B2C) vorgesehen.
Pagel Gerüstbau wird ab diesem Stichtag E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format verwenden. ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides Rechnungsformat, das eine maschinenlesbare XML-Datei mit einem menschenlesbaren PDF kombiniert. Dies ermöglicht sowohl die automatische Verarbeitung durch Software als auch die manuelle Prüfung durch Menschen.
Für den digitalen Rechnungsversand an Pagel Gerüstbau verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: rechnung(at)pagel-geruestbau.de.
Um eine korrekte und rechtssichere Erstellung und Übermittlung der E-Rechnungen zu gewährleisten, benötigen wir von unseren Geschäftspartnern bestimmte Informationen. Dazu gehören die Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine eindeutige Identifikation des Rechnungsempfängers, die Bankverbindung sowie Bestellreferenzen. Selbstverständlich stellen wir diese Informationen gerne zur Verfügung, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.