Hintergrund der Gesetzesänderung
Die Änderung des Übergangsgesetzes zielt darauf ab, die Sicherheit auf Baustellen zu verbessern. Durch die Beschränkung der Gerüstbauarbeiten auf zertifizierte Fachbetriebe wird gewährleistet, dass die Gerüste den Sicherheitsanforderungen der Technischen Regelungen zur Betriebssicherheit entsprechen.
Neue Regelungen im Überblick
- Eigene Tätigkeiten: Unternehmen dürfen weiterhin Gerüste für ihre eigenen Arbeiten aufstellen, ohne eine Eintragung als Gerüstbaubetrieb.
- Handwerksordnung (§ 5 HwO): Gerüste dürfen im Zusammenhang mit eigenen handwerklichen Tätigkeiten genutzt werden, solange diese technisch oder fachlich verbunden sind.
- Gerüste für Dritte: Für das Aufstellen von Gerüsten für andere Gewerke ist eine Eintragung als Gerüstbaubetrieb erforderlich.
Besonders wichtig ist, dass Gerüstbauleistungen nicht beworben werden dürfen und maximal 20 Prozent des Gesamtauftragsvolumens ausmachen dürfen.
Auswirkungen und Sicherheit
Bauunternehmen und Gebäudereiniger müssen sich auf diese Änderungen einstellen und gegebenenfalls spezialisierte Gerüstbaubetriebe beauftragen. Die Handwerkskammern überwachen die Einhaltung der neuen Vorschriften.
Mehr Informationen finden Sie im gesamten Artikel der BG Bau Aktuell 1/2024.
Diese neuen Regelungen setzen höhere Standards für Sicherheit und Qualität in der Bauindustrie und tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Gern unterstützen wir von Pagel Gerüstbau Sie mit unseren Gerüstbau-Leistungen. Für Gerüstbau-Anfragen nutzen Sie gern unser Online-Anfrageformular.