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Aufgaben und Einweisung der zur Aufsicht befähigten Person im Gerüstbau

Aufgaben und Einweisung der zur Aufsicht befähigten Person im Gerüstbau

Da auf Baustellen zahlreiche Gefahren gegeben sein können, sind im Gerüstbau “zur Aufsicht befähigte Personen” notwendig. 

Aufgaben und Einweisung der zur Aufsicht befähigten Person im Gerüstbau

Da auf Baustellen zahlreiche Gefahren gegeben sein können, sind im Gerüstbau “zur Aufsicht befähigte Personen” notwendig. Sei es, dass Mitarbeiter verletzt werden oder auf der Baustelle gefährliche oder gesundheitsgefährdende Situationen entstehen können. Doch aufgepasst, im Gerüstbau wird zwischen befähigten Personen zur Aufsicht und befähigten Personen zur Prüfung unterschieden.

Die zur Aufsicht befähigte Person ist dafür verantwortlich, den Auf-, Um- und Abbau des Gerüsts zu überwachen. Dabei müssen beispielsweise alle Unfallverhütungsvorschriften, das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die Technischen Regeln für die Betriebssicherheit eingehalten werden.

Des weiteren beaufsichtigt die befähigte Person die ordnungsgemäße und fachgerechte Handhabung der Gerüste durch die Mitarbeiter und achtet darauf, dass Gerüste nur dann verwendet werden, wenn Ihre Funktionstüchtigkeit absolut gegeben ist. Sie überwacht die Einhaltung der maximal zulässigen Gerüstbelastung, aber auch die Aufsicht der Absperrungen, Leitern und Abdeckungen unterliegt ihrem Aufgabenbereich.

Die Zuständigkeit für die Gefährdungsbeurteilung liegt ebenfalls bei der Aufsichtsperson – sie bestimmt, welche vom Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen in der vorliegenden Situation angewandt werden. Die zur Aufsicht befähigte Person befindet sich bei den Arbeiten übrigens stets auf der Baustelle – im Gegensatz zur Person, die zur Prüfung befähigt ist. Diese befindet sich nur zum Zeitpunkt der Prüfung selbst auf der Baustelle.



Welcher Mitarbeiter kann diese verantwortungsvolle Tätigkeit übernehmen?

Bisherige und aktuelle Erfahrungen in diesem Beruf spielen bei der Auswahl eines Mitarbeiters für diese Aufgabe eine große Rolle. Der Gerüstbauer muss eine entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und über nachweisbare Qualifikationen verfügen. So wird gewährleistet, dass der befähigte Gerüstbauer Arbeitsabläufe kennt und versteht sowie über bau- und arbeitsschutzrechtliche sowie technische Baubestimmungen informiert ist.

Grundsätzlich muss ein solcher Mitarbeiter zudem selbst aktiv im Gerüstbau tätig sein. So wird gewährleistet, dass die befähigte Person mit dem Umgang der Arbeitsmittel und eventuellen Gefahrensituation vertraut ist. Zudem kann die Aufsicht der Arbeiten auf und mit dem Gerüst so viel fachkundiger und kompetenter erfolgen.

Auch die zeitnahe berufliche Tätigkeit ist eine der Anforderungen an zur Aufsicht befähigte Personen. Nur so ist die zur Aufsicht befähigte Person auf dem aktuellen Stand der Technik und kann Sicherheitsmaßnahmen nach aktuellen Standards einschätzen. Meist werden Gerüstbauer, Gerüstbaumeister, Kolonnenführer oder Obermonteure zur Aufsicht befähigt, da sie über die nötige Fachkompetenz verfügen.

Für größere Baustellen werden häufig mehrere Aufsichtspersonen eingesetzt. Je komplexer ein Gerüst ist, desto mehr Fachwissen und Erfahrung soll die befähigte Person besitzen.

Neben den eigenen Fähigkeiten muss die zur Aufsicht befähigte Person vom Arbeitgeber auch entsprechend unterwiesen werden. In ein- oder mehrtägige Fachseminare werden praxisbezogene Kenntnisse über rechtliche Normen und Bestimmungen aufgefrischt und der Umfang der Verantwortung in dieser Tätigkeit vermittelt. Zudem erhält die zur Aufsicht befähigte Person alle Informationen über den Auf- und Abbau des Gerüsts, die Arbeitsabläufe sowie die verwendeten Arbeitsmittel und die Gefährdungsbeurteilung. Nur so kann die zur Aufsicht befähigte Person die Sicherheit aller Mitarbeiter am Gerüst optimal beaufsichtigen und Gefahren schnell erkennen.