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Was ist die VOB?

Was ist die VOB?

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) regelt die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Gerüst-Fachmann. 

Was ist die VOB?

“Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen erarbeitetes und fortgeschriebenes dreiteiliges Klauselwerk für die Vergabe und Vertragsbedingungen bei Bauaufträgen.”
(Wikipedia)

Was steht in der VOB?
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) regelt die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Gerüst-Fachmann. Von der Auftragsvergabe, über allgemeine Vertragskonditionen bis hin zu technischen Richtlinien bei der Bauausführung beschreibt sie alle relevanten Auftragsdetails.

Die VOB besteht aus drei Teilen:

  • Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
  • Teil B: Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen
  • Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Während die öffentliche Hand verpflichtet ist, Bauleistungen nach VOB Teil A zu vergeben und damit auch an die Teile B und C gebunden ist, steht es gewerblichen Unternehmen oder privaten Endverbrauchern frei, Verträge über Bauleistungen nach VOB zu schließen.

Wir von Pagel Gerüstbau halten uns streng an die VOB/C und die darin enthaltene DIN 18451 für Gerüstbauarbeiten. In der DIN ist genau beschrieben, wie die Arbeiten ausgeführt und abgerechnet werden. Sie unterscheidet zwischen Nebenleistungen, die im direkten Zusammenhang mit der erbrachten Leistung stehen - etwa der Wartung des Gerüstes - und besonderen Leistungen - beispielsweise der Ausbesserung eines mangelhaften Untergrundes. Auch Beginn und Ende der Gebrauchsüberlassung eines Gerüstes sind in der DIN 18451 klar festgelegt.