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Anforderungen an Fluchttreppen

Ansicht einer Fluchttreppen im Außenbereich

Im Volksmund werden die Begriffe Flucht- und Feuertreppe häufig synonym verwandt. Allerdings gibt es durchaus Unterschiede. Fluchttreppen dürfen auch als normale Treppe genutzt werden, während Feuertreppen ausschließlich für den Notfall sind.
Der Fluchttreppe kommt - nicht nur bei mehrstöckigen Gebäuden – immer mehr Bedeutung zu. Dabei kann die Funktion unterschiedlich sein: Die Fluchttreppe kann als Feuertreppe, Rettungstreppe zum Abtransport verletzter Personen oder als beides fungieren. Der Gesetzgeber schreibt Fluchttreppen in vielen Gebäuden vor.

Nottreppen aus Gerüst sind als temporäre Lösungen sehr gut geeignet. Sie können zum Beispiel bei Bauarbeiten einen vorübergehend nicht nutzbaren Fluchtweg ersetzen. DIN-Normen, Landesbauordnungen und andere Bestimmungen sind dadurch wesentlich einfacher zu erfüllen. Und zwar auch, wenn die Fluchttreppe nur eine vorübergehende Zeit stehen soll, zum Beispiel für die Dauer von Umbaumaßnahmen.

Steigung, Auftrittstiefe und die Breite variieren je nachdem, wie Sie die Treppe nutzen. Geht es um ein Privatgebäude oder ein Mehrparteienhaus? Öffentliche Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser, Behörden oder ein Bürogebäude? Mit wie vielen Stockwerken? Diese Kriterien spielen bei der Ausführung Ihrer Nottreppe oder Fluchttreppe eine Rolle.

Bei der Breite einer Fluchttreppe gibt es beispielsweise elementare Unterschiede. Hier kommt es darauf an, wie viele Personen in einer Gefahrensituation gleichzeitig über die Treppe fliehen müssen. Im Lageplan des Gebäudes ist ersichtlich, welche Fluchttreppe für welchen Bereich im Gebäude zuständig ist.
So ergibt sich die Höchstzahl der Personen, die im Falle einer Gefahr die Fluchttreppe wählen müssen.

- bis 5 Personen: Treppe min. 0,875 Meter
- bis 20 Personen: Treppe min. 1 Meter
- bis 200 Personen: Treppe min. 1,20 Meter
- bis 400 Personen: Treppe min. 2,40 Meter

Neben der jeweiligen DIN für die Fluchttreppe gibt es auch verschiedene Anforderungen an die Handläufe. Wenn die Fluchttreppe zu den vorgeschriebenen Verkehrswegen zählt, sind Handläufe erforderlich, die einen sicheren Halt bieten können. Die Handläufe dienen der Vermeidung von Verletzungen und Unfällen. Nach der jeweiligen Vorschrift müssen sich Handläufe an der gesamten Treppe befinden – eine Unterbrechung des Handlaufs ist nicht zulässig.

Nottreppe oder Fluchtreppe - beide müssen auf jeden Fall so stabil ausgeführt ein, dass sie die erwartete Belastung aushalten. Das Wetter oder gar ein drohender Gebäudeeinsturz dürfen ihnen nichts anhaben. Und sie müssen auch den Nutzern Sicherheit bieten. Ein Handlauf ist Pflicht, für Kindergärten eventuell eine Kindersicherung sowie extra breite und flache Stufen für ein Seniorenheim. Mit einer rutschhemmenden Ausstattung lässt sich das Sturzrisiko bei Regen, Schnee und Eis noch zusätzlich verringern. Da kann es einige geben!

 

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