Im ersten Teil haben wir die Planung und Bestellung eines Gerüsts behandelt. Nun möchten wir auf Fragen eingehen, die während des Aufbaus oder nach der Errichtung des Gerüsts auftreten können. Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns regelmäßig gestellt werden, um Ihnen den Prozess des Gerüstbaus zu erleichtern.
Teil 2: der Aufbau
Was benötigen Sie von mir, um das Gerüst und den Aufbau zu planen?
Bevor wir mit dem Aufbau beginnen, benötigen wir Unterlagen von Ihnen. Dazu gehören die Auftragserteilung bzw. Annahme des Angebots sowie die Vereinbarung eines Termins. Bevor wir das Gerüst anliefern, sollten Sie die Baustelle frei räumen. Stellen Sie sicher, dass Regentonnen, Bäume und andere Hindernisse rund um das Haus entfernt sind. Die Zufahrt zum Baugelände sollte so nah wie möglich gewährt sein und eventuelle Gräben bereits aufgefüllt, um den Aufbau nicht zu verzögern.
Wie lange dauert der Aufbau in der Regel?
Der Aufbau kann je nach Größe und Umfang des Gebäudes sowie der Geländebeschaffenheit einen Tag oder länger dauern. Individuelle Gegebenheiten wie Hanglagen oder Treppen, Erker oder ein Dachvorsprung können die Dauer beeinflussen. Sie müssen während des Gerüstaufbaus nicht unbedingt anwesend sein.
Gibt es eine Endabnahme?
Nach Abschluss der Aufbauarbeiten wird am Gerüst der Freimeldeschein angebracht. Dieser bleibt während der gesamten Standzeit am Gerüst. Sollten sicherheitsrelevante Veränderungen am Gerüst gemacht werden, wird der Freigabeschein von uns oder der bei ggf. Prüfung von der BG entfernt und das Gerüst ist bis zur Wiederherstellung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen gesperrt.
Wie lange kann das Gerüst stehen bleiben?
Die Dauer hängt von Ihrem Projekt ab. Nach Fertigstellung des Projekts informieren Sie uns und melden das Gerüst zum Abbauen "frei". Dies gilt als Mietzeitende.
Was müssen die Handwerker, die das Gerüst in meinem Auftrag benutzen, beachten?
Die Nutzung des Gerüstes erfolgt stets auf eigene Gefahr. Bei unbeabsichtigten Veränderungen am Gerüst, beispielsweise durch Stürme oder andere Umstände, informieren Sie uns immer umgehend und verwenden das Gerüst bis zur Richtigstellung nicht weiter. Änderungen am Gerüst durch Sie oder beauftragte Handwerker dürfen niemals eigenmächtig vorgenommen werden.
Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen zum Baugerüst während des Aufbaus beantworten konnten. Im nächsten Teil unserer Serie werden wir uns mit Fragen während der Nutzung des Gerüsts und dem Abbau beschäftigen. Nehmen Sie bei weiteren Fragen oder für Ihr nächstes Bauprojekt gern mit uns Kontakt auf!
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