Die ATV DIN 18451:2023-09 brachte wichtige Änderungen für die Abrechnung von Gerüstbauleistungen und ist seit dem 5. Oktober 2023 in Kraft. Die neuen Regelungen beseitigen Missverständnisse aus der letzten Fassung von 2016.
Die Änderungen zitieren wir an dieser Stelle aus den “Information zu den neuen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Gerüstarbeiten” der Bundesinnung Gerüstbau und des Bundesverband Gerüstbau:
- Die Norm unterscheidet bei der Ermittlung der Maße und Mengen nicht mehr zwischen Arbeits- oder Schutzgerüst.
- Als Bezugspunkte für das Aufmaß werden nun einheitlich bei allen Bauarten die Außenseiten des Gerüstes herangezogen. Die eingerüstete bzw. bearbeitete Fläche ist somit nicht mehr maßgeblich.
- Auch werden Gerüst und Gerüstergänzungen, z. 8. Verbreiterungen, Schutzeinrichtungen, Bekleidungen, Überbrückungen, Bauteile zur Lastumleitung, Gerüsttreppen und Treppentürme eigenständig und getrennt vom Gerüst abgerechnet.
- Eine wesentliche Änderung betrifft schließlich die Gebrauchsüberlassung. Mit der Neufassung der Norm erfolgte eine strikte Trennung zwischen der Montageleistung und der Gebrauchsüberlassung. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen einer Grundeinsatzzeit und einer sich daran anschließenden Gebrauchsüberlassung. Die Grundeinsatzzeit ist entfallen. Die Überlassungsleistung wird neben der Werkleistung eigenständig (getrennt) vereinbart und abgerechnet.
Wir von Pagel Gerüstbau rechnen nach den neuen ATV ab, um eine transparente und faire Abrechnung zu gewährleisten. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.