Gerüstbau - Sicherheit und Arbeitsschutz
Um eine höchst mögliche Sicherheit im Gerüstbau zu gewährleisten, sind eine Reihe von Normen, Regeln und Gesetze, die in verschiedenen Verordnungen, Vorschriften und technischen Baubestimmungen zusammengefasst sind, zu beachten und einzuhalten. Dazu gehören natürlich auch Teile des Arbeitsschutzgesetzes, die der Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit im Gerüstbau dienen. Die zuständigen Berufsgenossenschaften sind als gesetzliche Unfallversicherung dazu verpflichtet, alle nötigen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefährdungen einzuleiten und somit für mehr Sicherheit für das Personal im Gerüstbau zu sorgen.
Gerüstbauunternehmen, Berufsgenossenschaften und der Gesetzgeber arbeiten eng im Bereich Arbeitssicherheit im Gerüstbau zusammen. Sie entwickeln und verbessern Arbeitsschutzmaßnahmen, um so eine höchstmögliche Sicherheit im Gerüstbau zu gewährleisten. Denn gerade im Gerüstbau besteht durch die vielen Gefahren ein erhöhtes Risiko für Sicherheit und Gesundheit der Gerüstbauer. Dadurch sind besondere Maßnahmen und Vorschriften zur Unfallverhütung nötig, um die Sicherheit der Arbeiter im Gerüstbau gewährleisten zu können.
Eine wesentliche Maßnahme für mehr Sicherheit im Gerüstbau sind Gefährdungsbeurteilungen. So gibt es beispielsweise speziell für den Gerüstbau Vorschriften, um mehr Sicherheit bei Arbeiten in großen Höhen schaffen. Absturzsicherungen sollen ein Abstürzen von Personen verhindern. Die Baustellenverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung schreiben unterschiedlich Sicherungsmaßnahmen vor. Diese sind zwingend vom Bauherrn auf der Baustelle einzuhalten und umzusetzen oder an einen Dritten zu übertragen, der mit der Übertragung für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist, um die nötige Sicherheit im Gerüstbau zu erreichen. Diese Verordnungen definieren zum Beispiel die korrekte und sichere Nutzung der Gerüste.
Durch Unfallverhütungsvorschriften versuchen die zuständigen Behörden und Institutionen die Risiken im Gerüstbau zu minimieren und die Sicherheit für das Personal zu erhöhen. Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften richten sich in erster Linie an den Bauherrn und unterstützen ihn dabei, seine Pflichten zur Einhaltung des Gesundheitsschutzes und Sicherheit im Gerüstbau einzuhalten. Aber auch für die Arbeitnehmer sind die Unfallverhütungsvorschriften zwingend einzuhalten, um für ihre eigene Sicherheit am Arbeitsplatz im Gerüstbau zu sorgen. Jeder Mitarbeiter ist verantwortlich für den korrekten und sicheren Umgang von Arbeitsmitteln und Maschinen im Gerüstbau.